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   OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12   

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OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12 (https://dejure.org/2012,37320)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2012 - 5 ME 249/12 (https://dejure.org/2012,37320)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2012 - 5 ME 249/12 (https://dejure.org/2012,37320)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Grundsatz der Bestenauslese gebietet, bei Auswahlentscheidungen regelmäßig auf die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O., Rn. 12).

    Insbesondere ist er nicht gehalten, bei der Heranziehung dieser Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O., Leitsatz 1; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012, - 5 LA 434/11 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Diesen Beurteilungsspielraum verkennt der Antragsteller, wenn er unter sinnverkürzender Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2003 (- BVerwG 2 C 14.02 -, juris) meint, die Auswahlbehörde sei uneingeschränkt und ausschließlich zur vorrangigen Berücksichtigung älterer dienstlicher Beurteilungen verpflichtet.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien beimisst, unterliegt wiederum nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12-, juris).

    Vielmehr ist es nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auswertet und auch Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - a. a. O. -, Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt würde (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt würde (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Der Leistungsgrundsatz gebietet grundsätzlich die größtmögliche Vergleichbarkeit der mit einer Beurteilung erhobenen Daten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Dies hat die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung zur Folge (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aber aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Leistungsunterschied ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtung; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien beimisst, unterliegt wiederum nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12-, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 203/12

    Anspruch eines Beamten auf zeitliche Ausweitung seiner bewilligten Telearbeit

    Dies ergibt sich unmissverständlich aus dem Gesetzeswortlaut und der Systematik des § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGleiG sowie den diesbezüglichen Gesetzgebungsmaterialien (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 31.1.2008 - BVerwG 2 C 31.06 -, juris Rn 22 - 24; der beschließende Senat ist dieser Rechtsprechung gefolgt: vgl. Beschluss vom 30.11.2012 - 5 ME 249/12 -, juris Rn 9).
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